Duale Kirchenorganisation
Das duale System v.a. in der Deutschschweiz ist die staatskirchenrechtliche Struktur, die parallel zur innerkirchlichen Struktur besteht: Legislative (= die Kirchgemeinden und Synode) und der Exekutive (= Kirchenpflege und Synodalrat). Der innerkirchlichen Bereich besteht aus Bistum mit den Ortspfarreien. Während sich Kantonalkirche und Kirchgemeinden in erster Linie mit verwaltungs- und finanzrechtlichen Aufgaben befassen, gestalten Generalvikariat und Pfarreien das religiös-kirchliche Leben an der Basis.
Das Gesetz über das katholische Kirchenwesen vom 7. Juli 1963 fasste erstmals die ganze römisch-katholische Bevölkerung des Kantons Zürich in der römisch-katholischen Körperschaft zusammen und bildet bis heute die Grundlage für die Aufteilung des Kantonsgebiets in Kirchgemeinden.
Röm.-kath. Kirchenpflege Wallisellen
Die Pfarrei St. Antonius von Wallisellen ist Bestandteil der katholischen Kirchgemeinde Wallisellen, zu der auch die Pfarrei St. Michael in Dietlikon gehört. Die Kirchgemeindeversammlung wählt alle vier Jahr die Mitglieder der Kirchenpflege, welche in deren Auftrag die Geschäfte führt.
Pfarreirat / Kernteam
In einer Pfarrei steht dem Seelsorgeteam der Pfarreirat zur Seite, deren Mitglieder von der Pfarreiversammlung bestimmt werden. Jedes Mitglied vertritt ein bestimmtes Ressort. Zurzeit steht unserer Pfarrei kein Pfarreirat zur Verfügung. Ein Kernteam jedoch unterstützt bis auf weiteres das Seelsorgeteam bei den wichtigsten Aufgaben und Entscheiden.
Kirchen-Stiftung St. Antonius
Wie in jeder Pfarrei im Kanton Zürich, wurde bei der Gründung der Pfarrei St. Antonius eine kirchliche Stiftung errichtet. Sie ist die Eigentümerin des Kirchenareals, der Antoniuskirche, des Pfarreizentrums und des Pfarrhauses. Der Stiftung kommt die Aufgabe zu, das Stiftungsvermögen zu verwalten und Vergabungen zu beschliessen.
Synode
Die Synode (Legislative, demokratisch gewähltes Kirchenparlament) wird vom Kirchenvolk an der Urne gewählt. Sie bestellt den Synodalrat (Exekutive). Die Synode trägt zusammen mit dem Synodalrat die Verantwortung für die Organisation bzw. die Sicherstellung der Finanzen für das kirchliche Leben im Kanton Zürich.
Unsere Kirchgemeinde Wallisellen mit den Pfarreien St. Antonius Wallisellen und St. Michael Dietlikon haben das Recht, aufgrund ihrer Grösse (Mitgliederzahl), zwei Synoden-Vertreter zu stellen.